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SPITALREGION
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Informationen zur Organisation
Die Spitalregion erfüllt im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel, nach den neusten Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft und nach anerkannten ethischen Grundsätzen Aufgaben der medizinischen Grundversorgung für die Bewohnerinnen und Bewohner im Einzugsgebiet der Spitalregion.
Die Aufgaben sind in den Einrichtungen der Spitalregion zu erfüllen. Medizinische Versorgungsleistungen, welche Bestandteil des erteilten Leistungsauftrages bilden, können nur mit Genehmigung der Regierung an Dritte ausgelagert werden.
Die Dienstleistungen werden in der Regel auf Zuweisung durch einen praktizierenden Primärversorger erbracht.
Die Spitalregion koordiniert das Angebot der Spitäler und anderer Leistungserbringer innerhalb der Region und optimiert die Zusammenarbeit.
(Auszug aus der Grundvereinbarung mit dem Kanton St.Gallen)
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