Besucherinnen und Besucher sind in unseren Spitälern herzlich willkommen. Bitte bedenken Sie, dass zu viele und zu lange Besuche für PatientInnen belastend sein können. Bitte nehmen Sie auch auf andere Patientinnen und Patienten Rücksicht. Während pflegerischer und ärztlicher Tätigkeiten bitten wir Sie, das Zimmer zu verlassen.
Der Kanton St. Gallen hat ein Besuchsverbot verhängt, das ab 31. Oktober 2020 in allen St. Galler Spitälern gilt, so auch in den Spitälern Altstätten, Grabs und Walenstadt.
Ausgenommen sind z.B.
Regelung für werdende Eltern
Ausnahmeregelungen gibt es ausserdem für werdende Eltern. Väter dürfen während der Geburt ihre Partnerin begleiten und im Verlauf des Wochenbetts ihre Frau und das Neugeborene im Spital besuchen. Voraussetzung ist, sie fühlen sich gesund und tragen für diese Besuche eine Maske.
Für die Überwachungsstation sowie Eltern von Kindern und Jugendlichen gelten abweichende Regelungen. Die zuständige Pflegeperson informiert Sie gerne über die Besuchsmöglichkeiten.