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Die Spitalanlagengesellschaft der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt und wurde mit Inkrafttreten des III. Nachtrages zum Gesetz über die Spitalverbunde am 1. Juli 2016 gegründet.
Sie ist für die Funktionsfähigkeit der baulichen Infrastruktur der drei Spitäler Altstätten, Grabs und Walenstadt verantwortlich, unterhält die Gebäude und Grundstücke und ist für die Umsetzung der beiden Neubauprojekte in Grabs und Altstätten zuständig.
Per 1. Januar 2017 wurden die Spitalimmobilien vom Kanton St. Gallen auf die Anlagengesellschaft übertragen. Die Anlagengesellschaft ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland und stellt dieser die Infrastruktur zur Nutzung zur Verfügung
Nach 15 Jahren Baumoratorium hat das Volk im Hebst 2014 für den Neu- und Umbau der Spitäler Altstätten und Grabs gestimmt. An den beiden Standorten soll eine zeitgemässe Infrastruktur entstehen, die Patientenkomfort und medizinische Versorgung auf dem aktuellen Stand der Technik in der Region auch weiterhin sicherstellen werden.
Mit der neuen Infrastruktur wird die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland den gestiegenen Ansprüchen der PatientInnen und der medizinischen Leistungserbringer gerecht werden. Zudem lassen sich die betrieblichen Abläufe und die räumliche Organisation gegenüber der heutigen Situation entscheidend verbessern.
In Grabs sind die Arbeiten der Bauphase 1 abgeschlossen. Der Umzug erfolgt im Herbst 2020. Bereits seit 2016 ist das Provisorium des MRI in Betrieb. Die Bauphasen sind so angelegt, dass der Spitalbetrieb während des Umbaus vollumfänglich gewährleistet werden kann.
Der Kantonsrat des Kantons St. Gallen hat mit dem «Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Erneuerung und Erweiterung des Spitals Altstätten» am 02. Dezember 2020 folgendes beschlossen:
Der Erlass «Kantonsratsbeschluss über die Erneuerung und Erweiterung des Spitals Altstätten vom 30. November 2014» wird aufgehoben. Ein Referendum zu diesem Beschluss kam bis zum Ablauf der Referendumsfrist nicht zu Stande. Das Bauprojekt ist deshalb sistiert und wird nicht ausgeführt.